PROGRAMM-, TRAINING-, SEMINAR-, WORKSHOP- und allgemeine GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von Michael Verlemann | 1470 Estavayer-le-Lac (Schweiz), vertreten durch Herrn Michael Verlemann.
1. Vertragsgestaltung
1.1. Der Abschluss von Verträgen zwischen Seminar- und/oder Workshop-Teilnehmer (nachfolgend Teilnehmer genannt) und/oder Auftraggeber (nachstehend Auftraggeber genannt) und Veranstalter/Auftragnehmer Michael Verlemann | Mentoring & Consulting (nachfolgend Veranstalter genannt) über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen, sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu, bedürfen der Schriftform.
1.2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegen stehenden Geschäftsbedingungen des Teilnehmers.
1.3. Der Teilnehmer erkennt das Hausrecht des Veranstalters während jeder Veranstaltung – unabhängig davon ob online oder offline – an.
1.4. Agentur-Leistungen (Leistungen für einen oder mehrere Auftraggeber) werden nach den Grundsätzen eines Dienstvertrages (§611 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches) erbracht. Abweichend von dem §611 des deutschen BGB wird hiermit explizit und für die Parteien verbindlich vereinbart, dass der Auftraggeber den Dienstverpflichteten (Auftragnehmer) vor Aufnahme des Dienstes gem. erteilter Vorkasse-Rechnung honoriert und der Dienstverpflichtete (Auftragnehmer) seine Leistungen erst nach Eintreffen der Zahlung des Auftraggebers erbringen wird.
2. Leistungen von Michael Verlemann als Veranstalter
2.1. Der Veranstalter ist berechtigt, erforderliche oder ihm angemessen erscheinende Änderungen seiner Seminarprogramme (Präsenzprogramme und virtuelle Programme) vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für die Stellung eines Ersatzreferenten bei Ausfall des Trainers/der Trainerin, sowie eine damit einhergehende Änderung des Seminartermins und -ortes. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer/die Trainerin, wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, von der Trainerin nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden oder kann der Vermieter der gebuchten Räumlichkeiten den Veranstaltungsort nicht zur Verfügung stellen, ist der Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, einen Ersatztermin und/oder -ort zu benennen. Bei kurzfristigen Ausfällen besteht seitens des Veranstalters keine Ersatzpflicht.
2.2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen sind dem Teilnehmer bekannt.
2.3. Der Seminarteilnehmer erkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen, usw.) an.
Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Teilnehmer bedarf der vorherigen, schriftlichen
Einwilligung der Trainerin / des Veranstalters.
2.4. Mit der Buchung eines Programmes/Trainings/Seminars/Workshop erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, sollten während der Veranstaltung Foto-, Ton- und Videoaufnahmen aufgezeichnet werden. Der Teilnehmer berechtigt den Veranstalter zur Verwendung dieser Fotos, Ton- und/oder Videoaufnahmen in Medien des Veranstalters sowie auch für Werbemassnahmen des Veranstalters.0
2.5 Vertraulichkeit, Know-how-Schutz, Zugangsdaten und Drittzugriffe (insbesondere bei Web-/Wartungsleistungen)
2.5.1 Vertrauliche Informationen / Know-how
Als vertrauliche Informationen und geschütztes Know-how von Michael Verlemann | Mentoring & Consulting (nachfolgend „Veranstalter/Auftragnehmer“) gelten insbesondere alle nicht offenkundigen Inhalte, Arbeitsweisen, Konzepte, Checklisten, Vorlagen, Textbausteine, Strukturen, Setups, Konfigurationen, Skripte, Automatisierungen, System- und Sicherheitskonzepte, Lizenz- und API-Schlüssel, Dokumentationen sowie sonstige technische oder strategische Lösungswege, unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich, digital oder durch Zugriff auf Systeme/Websites zur Kenntnis gelangen.
2.5.2 Geheimhaltungspflicht / Verbot der Weitergabe
Teilnehmer und/oder Auftraggeber (nachfolgend gemeinsam „Kunde“) verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Know-how des Auftragnehmers streng vertraulich zu behandeln, ausschließlich zur Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer zu verwenden und weder ganz noch teilweise Dritten zugänglich zu machen, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verwerten oder verwerten zu lassen, sofern keine vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers vorliegt.
2.5.3 Zugangsdaten, Administratorrechte, Drittzugriff
Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten (z. B. WordPress-/CMS-Login, Hosting, FTP/SFTP, Datenbank, DNS, Newsletter-/Zahlungs-/Tracking-Systeme, API-Keys) nicht an Dritte weiterzugeben und Dritten keinen Zugriff auf diese Systeme zu ermöglichen, insbesondere keinen Administrator- oder gleichwertigen Vollzugriff zu gewähren, sofern dies nicht vorher schriftlich durch den Auftragnehmer genehmigt wurde. Der Kunde haftet für das Verhalten von durch ihn beigezogenen Dritten wie für eigenes Verhalten.
Als genehmigungspflichtig gilt ausdrücklich auch die Anlage neuer Benutzerkonten (insbesondere mit Administratorrechten) durch den Kunden selbst oder durch Dritte auf Veranlassung des Kunden.
2.5.4 Ausnahme nur mit schriftlicher Zustimmung und Bindung des Dritten
Erteilt der Auftragnehmer ausnahmsweise eine schriftliche Zustimmung, darf der Drittzugriff nur erfolgen, wenn (a) der Dritte namentlich benannt ist, (b) der Zugriff auf das notwendige Mindestmaß beschränkt wird („least privilege“), und (c) der Dritte nachweislich mindestens gleichwertige Vertraulichkeits- und Nutzungsbeschränkungen schriftlich anerkennt.
2.5.5 Rechtsfolgen bei Verstoß, sofortige Suspendierung
Bei einem schuldhaften Verstoß gegen Ziff. 2.5 ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen mit sofortiger Wirkung zu suspendieren, eigene Zugänge zu entfernen/zu sperren und sicherheitsrelevante Sofortmaßnahmen zu ergreifen, bis ein sicherer Zustand wiederhergestellt ist. Ein dadurch entstehender Mehraufwand (z. B. Sicherheitsprüfung, Bereinigung, Wiederherstellung) wird nach Aufwand zum jeweils vereinbarten Stundensatz gesondert vergütet.
2.5.6 Konventionalstrafe, Beseitigungspflicht, Sicherheitskosten
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen Ziff. 2.5 (insbesondere die unautorisierte Weitergabe von Zugangsdaten, die unautorisierte Einräumung von Administrator- oder gleichwertigen Rechten an Dritte oder die unautorisierte Offenlegung/Nutzung von vertraulichem Know-how) schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 100’000.– je Verstoß.
Besteht der Verstoß fort (z. B. Dritt-Admin bleibt aktiv, Zugriff bleibt möglich, Inhalte/Know-how bleiben nutzbar), schuldet der Kunde zusätzlich CHF 5’000.– pro angebrochenem Kalendertag, bis der vertragswidrige Zustand vollständig beendet ist.
Der Kunde ist verpflichtet, den Verstoß innerhalb von 24 Stunden nach Aufforderung vollständig zu beseitigen (insbesondere: Entfernung/Deaktivierung des betreffenden Kontos, Entzug aller Rechte, Passwort-/Key-Wechsel, Wiederherstellung eines sicheren Zustands).
Unabhängig von der Konventionalstrafe trägt der Kunde sämtliche Kosten, die zur Sicherheitsprüfung, Absicherung, Bereinigung und Wiederherstellung erforderlich sind (Aufwand nach Stundensatz, Mindestpauschale CHF 2’500.–).
Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten; die Konventionalstrafe wird auf einen nachgewiesenen Schadenersatz angerechnet, soweit das Gesetz dies verlangt.
2.5.7 Kommunikationskanäle / Supportzugang
Sonder-Kommunikationskanäle (z. B. WhatsApp/Threema/Chat) sind freiwillige Zusatzleistungen und werden – sofern angeboten – ausschließlich Kunden mit aktiver, vertragsgemäß laufender Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt. Bei Beendigung der Zusammenarbeit oder bei Verstößen gegen Ziff. 2.5 wird der Auftragnehmer diese Kanäle jederzeit ohne Ersatzpflicht deaktivieren.
3. Sicherung der Leistung
3.1. Bei Buchungen von Seminaren/Workshop des Veranstalters sind die Programm/Training/Seminar/Workshop Gebühren (in Höhe von 100 %) sofort nach Rechnungserhalt zu leisten.
3.2. Ein Abzug von Skonto, Rabatten, etc. vom Rechnungsbetrag ist nicht gestattet.
3.3. Sollte am Termin noch ein Teil des Rechnungsbetrages bzw. der Seminargebühr unbeglichen offen stehen, besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Teilnahme am Programm/Training/Seminar/Workshop. Die Anmeldung ist für jeden Teilnehmer verbindlich. Bei Storno durch den Teilnehmer bis zu drei Monate vor Beginn des Programmes/Trainings/Seminars/Workshops und/oder Kongresses sind 30 % der Gebühr – mindestens jedoch 1000 Euro (netto) -,
danach diese in voller Höhe als Bearbeitungsgebühr fällig.
Die komplette Gebühr wird auch dann in voller Höhe fällig, wenn eine Umbuchung erfolgt und die Stornierung nicht bis 3 Monate vor dem Datum des ursprünglichen Programmes/Trainings/Seminars/Workshops erfolgt.
Der Teilnehmer kann der Pauschale den Nachweis entgegenhalten, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer als die berechnete Pauschale entstanden ist.
Stornokosten fallen dann nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Die schriftliche Benennung einer Ersatzperson ist bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
Eine Stornierung des Programmes/Trainings/Seminars/Workshops zum oder nach Beginn ist nicht möglich.
3.4. Kann ein Teilnehmer wegen Krankheit, Todesfall in der Familie, Unfall oder anderen ihm nicht zuzurechnenden Umständen am gebuchten Programm/Training/Seminar/Workshop nicht teilnehmen, hat er keinen Anspruch auf eine Erstattung des gezahlten Preises. Dem Veranstalter steht es frei, den Teilnehmer aus Kulanz und nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises, auf ein anderes Programm/Training/Seminar/Workshop nach Wahl des Teilnehmers umzubuchen (siehe Punkt 3.5.). Die Erklärung bedarf der Schriftform.
3.5. Umbuchungen sind nur mit Einverständnis des Veranstalters bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Ein Anspruch hierauf besteht indes nicht. Die Umbuchung auf einen anderen Termin ist möglich, sobald die Bezahlung in Höhe von 100 % geleistet wurde.
3.6. Für Hotelreservierungen und die Hotelrechnung (und für eventuelle Stornos) ist der Teilnehmer selbst zuständig und verantwortlich.
3.7. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den vollen Rechnungsbetrag auf das Konto des Veranstalters einzuzahlen, eventuell anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Teilnehmers und sind von diesem zu tragen.
3.8. Monatlichen Stunden-Kontingenten liegt eine Mindest-Vertragslaufzeit von 6 Monaten zugrunde. Werden Stunden-Kontingente nicht spätestens zum Ablauf des letzten Arbeitstages des 5. Laufzeit-Monats gekündigt, verlängern sich die Stunden-Kontingente stillschweigend um weitere 6 Monate, ohne dass es einer Erinnerung des Auftragnehmers an den Auftraggeber bedarf. Stunden-Kontingente können nach Bedarf durch den Auftraggeber monatlich in Schritten von 5 Stunden up- und downgegradet werden. Es wird eine Mindestabnahme von 6 Stunden je Monat der Vertragslaufzeit zugrundegelegt. Eine Minderabnahme von Stunden in einem Monat führt nicht zu einer Minder-Berechnung, vielmehr wird eine Minderabnahme maximal 2 Monate vorgetragen und verfällt danach ersatzlos.
3.9 Vorgespräche (bis zu 20 Minuten Dauer) sind für Interessenten IMMER KOSTENFREI und werden per VIDEO-Konferenz über den Anbieter ZOOM.US geführt.
4. Widerruf
Ein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen mit Unternehmer:Innen NICHT. Dabei sind Unternehmer:Innen als natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften definiert, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Sollten Sie hingegen Verbraucher sein, so haben Sie das nachfolgend beschriebene Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MV | online Services, Grand-Rue 48, CH-1470 Estavayer-le-Lac (Schweiz), support@michaelverlemann.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per eMail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie Ihre Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen, werden wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
5. Datenspeicherung/Datenschutz
5.1. Ich mache darauf aufmerksam, dass Ihre im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nur innerhalb der Verwaltung genutzt.
5.2. Als Veranstalter bin ich berechtigt, Bestandsdaten meiner Kunden an Dritte zu übermitteln, soweit dies zum Zwecke der Abtretung oder des Einzugs von Forderungen erforderlich ist. Die gesetzlich zulässige Übermittlung weiterer Daten des Kunden zum Zwecke des Forderungseinzugs bleibt unberührt. Dem Kunden wird die Beauftragung eines Inkassoinstitutes schriftlich mitgeteilt.
6. Allgemeine Bedingungen
6.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
6.2. Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
6.3. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem – mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden – Vertrag und diesen Bedingungen ist die – für den Sitz des Veranstalters zuständige – Gerichtsbarkeit in Fribourg (Schweiz).
6.4. Der Teilnehmer erklärt sich mit Vertragsabschluss damit einverstanden vom Veranstalter via eMail (sog. NewsLetter) und mobile Apps über Neuigkeiten und Veranstaltungen informiert zu werden.
MV | Michael Verlemann
Stand: 18. Oktober 2023

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